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Wertminderung &
Totalschaden.

Ein repariertes Unfallfahrzeug ist am Markt weniger wert – dieser Verlust steht Ihnen als Entschädigung zu. Und beim Totalschaden entscheiden Wiederbeschaffungswert und Restwert über Ihre Auszahlung. Wir berechnen beides gerichtsfest und in Ihrem Interesse.

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Heilbronn & Unterland

Merkantile Wertminderung: Ihr unsichtbarer Schaden.

Auch nach einer perfekten Reparatur bleibt Ihr Auto ein Unfallwagen. Beim späteren Verkauf müssen Sie den Unfall offenlegen – und Käufer zahlen für Unfallfahrzeuge spürbar weniger. Genau dieser Wertverlust heißt merkantile Wertminderung, und er ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch gegen die gegnerische Versicherung.

Die Höhe hängt von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Marktlage ab – bei neueren Fahrzeugen sind schnell mehrere hundert bis über tausend Euro realistisch. Versicherungen setzen diesen Posten gern zu niedrig an oder „vergessen" ihn ganz. Wir berechnen die Wertminderung nach anerkannten Methoden und weisen sie in Ihrem Gutachten verbindlich aus.

  • Berechnung nach anerkannten Verfahren, gerichtsfest dokumentiert
  • Berücksichtigung von Fahrzeugwert, Alter, Laufleistung und Schadensbild
  • Direkte Geltendmachung gegenüber der Versicherung
Fahrzeug mit schwerem Frontschaden nach einer Kollision
Ab einem gewissen Schadensumfang entscheidet die Rechnung, nicht das Bauchgefühl – Wiederbeschaffungswert gegen Reparaturkosten.

Totalschaden: Auf diese Zahlen kommt es an.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur teurer wäre als die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Ihre Entschädigung ergibt sich dann aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert – zwei Zahlen, um die es sich zu kämpfen lohnt:

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt – inklusive Ausstattung, Pflegezustand und Historie. Setzen Versicherungsgutachter ihn zu niedrig an, verlieren Sie bares Geld. Der Restwert ist das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch erzielt. Hier gilt: Ein überhöht angesetzter Restwert drückt Ihre Auszahlung. Wir ermitteln beide Werte realistisch, marktgerecht und nachprüfbar.

Wichtig ist auch die 130%-Regel: Liegt der Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem reparieren lassen und weiternutzen. Ob sich das für Sie lohnt, rechnen wir transparent durch.

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Wiederbeschaffungswert

Was kostet ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt? Wir ermitteln realistisch – nicht zugunsten der Versicherung.

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Restwert

Was ist Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert? Wir prüfen seriöse Angebote statt überhöhter Restwertbörsen-Gebote.

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Abrechnung

Totalschaden, Reparatur oder 130%-Regel: Wir zeigen Ihnen den Weg mit der höchsten Entschädigung.

Warum Sie hier keinen Versicherungs­gutachter brauchen, sondern uns.

Gerade bei Wertminderung und Totalschaden entscheiden wenige Prozentpunkte über hunderte oder tausende Euro. Der von der Versicherung beauftragte Gutachter hat dabei ein klares Interesse: die Auszahlung möglichst gering zu halten. Als unabhängige Sachverständige mit Sitz im Unterland arbeiten wir ausschließlich für Sie als Geschädigten – und unsere Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.

Wir sind für Sie im Einsatz in Heilbronn, Neckarsulm, Bad Friedrichshall, Lauffen, Weinsberg, Bad Wimpfen, Öhringen, Möckmühl und dem gesamten Landkreis Heilbronn.

Gut zu wissen.

Wann bekomme ich eine Wertminderung ausgezahlt?
Grundsätzlich immer dann, wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet beschädigt wurde und durch den Unfall trotz Reparatur ein Wertverlust am Markt entsteht. Ausschlaggebend sind u.a. Fahrzeugalter, Laufleistung und Schadensumfang – wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos.
Die Versicherung hat einen hohen Restwert angesetzt – muss ich das akzeptieren?
Nicht ohne Prüfung. Überhöhte Restwerte aus Online-Börsen drücken Ihre Entschädigung. Als Geschädigter dürfen Sie sich grundsätzlich auf den Restwert aus Ihrem eigenen Gutachten verlassen – wir setzen ihn realistisch an.
Was bedeutet die 130%-Regel genau?
Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch bei wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten maximal 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen, die Reparatur fachgerecht nach Gutachten erfolgt und Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzen.
Kostet mich die Berechnung etwas?
Bei unverschuldetem Unfall nein – Wertminderung und Totalschadenbeurteilung sind Bestandteil Ihres Unfallgutachtens, das die gegnerische Versicherung bezahlt.

Jetzt kostenlos beraten lassen.

Lassen Sie Wertminderung und Totalschadenabrechnung von uns prüfen, bevor Sie das Angebot der Versicherung akzeptieren. Ein Anruf genügt – wir übernehmen den Rest.

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