Bevor Sie ein Leasingfahrzeug übernehmen – neu vom Händler oder von einer anderen Leasingnehmerin bzw. einem anderen Leasingnehmer – sichern wir den genauen Ausgangszustand. Das ist Ihre Beweisgrundlage für eine faire Rückgabe.
Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs wird der Zustand mit dem bei Vertragsbeginn dokumentierten Ausgangszustand verglichen – oder, falls keiner vorliegt, häufig mit dem Neuzustand. Kleinere Lackschäden, Steinschläge oder Gebrauchsspuren, die schon bei Übernahme vorhanden waren, werden Ihnen dann leicht zu Unrecht als Rückgabeschaden in Rechnung gestellt.
Mit einer neutralen Zustandsbewertung direkt bei Übernahme – inklusive lückenloser Fotodokumentation von Lack, Felgen, Innenraum und Kilometerstand – schaffen Sie eine objektive Beweisgrundlage. Das gilt sowohl beim Leasingstart eines neuen Fahrzeugs als auch bei der Übernahme eines laufenden Vertrags von einer anderen Leasingnehmerin oder einem anderen Leasingnehmer.
Der Aufwand ist gering, der Nutzen erheblich: Eine einzige strittige Position bei der Rückgabe kostet schnell mehrere hundert Euro – deutlich mehr als die Begutachtung bei Übernahme.
Lack, Karosserie, Felgen, Reifen, Innenraum und Technik werden systematisch erfasst und dokumentiert.
Jede Auffälligkeit wird fotografisch festgehalten – Ihr Beleg für den Zustand bei Übergabe.
Wir erfassen Kilometerstand, Ausstattung und Zubehör – wichtig für die spätere Abrechnung.
Das Protokoll erfasst alles, was bei der Rückgabe zum Streitpunkt werden kann:
Sie erhalten das Ergebnis als schriftliches Protokoll mit Fotodokumentation – digital und auf Wunsch ausgedruckt zum Abheften bei Ihren Vertragsunterlagen.
Am besten stimmen Sie den Termin direkt auf die Fahrzeugübergabe ab – dann ist der dokumentierte Zustand wirklich der Ausgangszustand.
Sie nennen uns Übergabetermin und Ort – beim Händler oder beim Vorleasingnehmer.
Systematische Aufnahme von Lack, Felgen, Innenraum, Technik und Kilometerstand.
Jede Auffälligkeit wird einzeln fotografiert und im Protokoll verortet.
Sie erhalten das vollständige Protokoll – Ihre Beweisgrundlage für die Rückgabe.
Wenn Sie einen laufenden Leasingvertrag von einer Privatperson übernehmen, übernehmen Sie das Fahrzeug so, wie es ist – einschließlich aller bereits vorhandenen Mängel. Gegenüber der Leasinggesellschaft sind später Sie derjenige, der für den Zustand bei Rückgabe geradesteht.
Ohne neutrales Protokoll zum Zeitpunkt der Übernahme lässt sich im Streitfall nicht mehr klären, welche Schäden von Ihnen stammen und welche schon vorher da waren. Genau deshalb empfehlen wir hier die Begutachtung besonders nachdrücklich – sie schützt Sie vor Forderungen, die eigentlich der Vorgänger zu verantworten hätte.
Zustandsbewertung vor der Rückgabe – gegen überhöhte Nachforderungen.
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