Nach einem Unfall entscheidet die Achsgeometrie darüber, ob Ihr Fahrzeug wieder sicher fährt – und ob die Versicherung zahlen muss. Wir messen dreidimensional und liefern ein Protokoll, das vor Gericht Bestand hat.
Schon ein Bordsteinanstoß bei geringem Tempo kann die Achsgeometrie dauerhaft verändern. Sturz, Spur und Nachlauf verschieben sich um Bruchteile eines Grades – für den Fahrer zunächst kaum spürbar, für Reifenverschleiß, Fahrstabilität und Assistenzsysteme aber erheblich.
Typische Folgen: einseitig abgefahrene Reifen, Schiefziehen beim Bremsen, ein außermittiges Lenkrad und Fehlfunktionen von Spurhalte- und Notbremsassistenten, deren Sensoren auf die Fahrzeuglängsachse kalibriert sind.
Ohne Messprotokoll ist ein Fahrwerksschaden gegenüber der Versicherung kaum durchsetzbar. Mit einer dokumentierten 3D-Vermessung liegen die Abweichungen als Zahlenwerte gegenüber den Herstellersollwerten vor – nachprüfbar und nicht verhandelbar.
Erfassung von Sturz, Spur, Nachlauf, Spreizung und Achsversatz an Vorder- und Hinterachse gegenüber den Herstellersollwerten.
Prüfung der Aufnahmepunkte und Längsträger auf Verzug – die Voraussetzung, um zwischen Fahrwerks- und Strukturschaden zu unterscheiden.
Soll-Ist-Vergleich mit Toleranzangaben, als eigenständiges Dokument oder als Bestandteil Ihres Unfallgutachtens.
Nicht nur nach einem Unfall. In diesen Fällen empfehlen wir eine Vermessung:
Wichtig: Eine Kalibrierung der Assistenzsysteme ohne vorherige Achsvermessung ist wertlos – die Sensoren werden dann auf eine verzogene Geometrie ausgerichtet.
Die Vermessung ist schnell erledigt – der Nutzen für Ihre Regulierung ist erheblich.
Sie melden sich, wir stimmen Fahrzeug und Anlass kurz ab.
Dreidimensionale Erfassung aller relevanten Winkel an beiden Achsen.
Auswertung gegen die Herstellersollwerte inklusive Toleranzbereich.
Sie erhalten das Messprotokoll – einzeln oder als Teil des Unfallgutachtens.
Moderne Fahrzeuge sind mit Radar-, Kamera- und Ultraschallsensoren ausgestattet, deren Ausrichtung auf die geometrische Fahrachse bezogen ist. Weicht diese ab, arbeiten Spurhalteassistent, adaptiver Tempomat und Notbremsassistent außerhalb ihrer Spezifikation – ein sicherheitsrelevanter Mangel.
Die notwendige Neukalibrierung ist eine eigenständige, kostenpflichtige Position und wird von Versicherungen ohne Nachweis regelmäßig gestrichen. Wir weisen sie im Gutachten gesondert aus und begründen ihre Notwendigkeit über das Messprotokoll.
Gerichtsfestes Schadensgutachten in 24 h – für Unfallgeschädigte kostenlos.
Mehr erfahren →Merkantile Wertminderung und Totalschadenabrechnung – gerichtsfest berechnet.
Mehr erfahren →Gutachten für Ferrari, Lamborghini, McLaren und weitere Kleinserien.
Mehr erfahren →Marktgerechte Wertermittlung für Kauf, Verkauf, Leasing und Oldtimer.
Mehr erfahren →