Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge zur Erstellung von Gutachten und für sonstige Sachverständigenleistungen unseres Büros.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Schwarzwald Kfz Gutachter / Sachverständigenbüro, Inhaber Deniz Selbes, Karl-Kolb-Str. 13, 78713 Schramberg-Sulgen (nachfolgend „Sachverständiger") und dem Auftraggeber über die Erstellung von Gutachten, Wertermittlungen, Zustandsberichten, Messprotokollen und sonstigen Sachverständigenleistungen.
(2) Sie gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Auftragserteilung.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Sachverständigen zustande. Die Annahme kann ausdrücklich in Textform oder durch Aufnahme der Begutachtung erfolgen.
(3) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Auftragserteilung. Ein Gutachten wird ausschließlich für den vereinbarten Zweck und für den Auftraggeber erstellt. Eine Verwendung für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen.
(4) Der Vertragstext wird nicht gesondert gespeichert. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Der Sachverständige erbringt seine Leistung unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Der Sachverständige ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags fachkundige Dritte hinzuzuziehen. Die Verantwortung für das Gutachten verbleibt beim Sachverständigen.
(3) Angaben zur Bearbeitungsdauer – etwa die Erstellung innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung – sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlicher Termin vereinbart wurden. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern die Frist entsprechend.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zugänglich und eine gefahrlose Begutachtung möglich ist.
(2) Der Auftraggeber übergibt alle für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß, insbesondere:
(3) Werden Vorschäden verschwiegen oder unzutreffende Angaben gemacht, kann das Gutachten unbrauchbar werden. Der Sachverständige haftet in diesem Fall nicht für hieraus entstehende Nachteile; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Besichtigungstermin nicht mindestens 24 Stunden vorher ab oder ist das Fahrzeug zum Termin nicht zugänglich, kann der Sachverständige den tatsächlich entstandenen Aufwand in Rechnung stellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Ist keine Vereinbarung getroffen, gilt die übliche Vergütung als vereinbart (§ 632 Abs. 2 BGB); diese bemisst sich bei Schadensgutachten regelmäßig nach der ermittelten Schadenshöhe zuzüglich Nebenkosten.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Nebenkosten wie Fahrt-, Foto-, Schreib- und Portokosten sowie Kosten für Fremdleistungen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(1) Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Kosten des Sachverständigengutachtens als Teil des erforderlichen Herstellungsaufwands grundsätzlich vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu erstatten (§ 249 BGB).
(2) Der Auftraggeber kann seinen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten erfüllungshalber an den Sachverständigen abtreten. Die Abtretung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftraggeber bleibt Schuldner der Vergütung. Zahlt die gegnerische Versicherung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, kann der Sachverständige den offenen Betrag beim Auftraggeber geltend machen. Der Sachverständige wird den Auftraggeber hierüber vorab informieren.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286, 288 BGB.
Verbraucher haben bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gilt die nachfolgende Belehrung.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schwarzwald Kfz Gutachter / Sachverständigenbüro, Deniz Selbes, Karl-Kolb-Str. 13, 78713 Schramberg-Sulgen, Telefon +49 173 689 33 55, E-Mail info@schwarzwaldkfzgutachter.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
(1) Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung für den vereinbarten Zweck.
(2) Eine Veröffentlichung, auszugsweise Wiedergabe oder Weitergabe an Dritte zu anderen als dem vereinbarten Zweck bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen. Die Weitergabe an die regulierende Versicherung, den beauftragten Rechtsanwalt sowie an ein befasstes Gericht ist hiervon ausgenommen.
(1) Der Sachverständige haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Sachverständige der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Sachverständigen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für die Erstellung von Gutachten gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB). Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung; die weiteren gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Sachverständigen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: August 2026