Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kommt es regelmäßig zum Streit über „Schäden über normale Gebrauchsspuren hinaus". Mit einer neutralen Zustandsbewertung vor der Rückgabe wissen Sie genau, womit Sie rechnen müssen.
Leasinggesellschaften stellen bei der Rückgabe teils erhebliche Minderwerte in Rechnung – oft überhöht oder für Positionen, die eigentlich als normale Abnutzung gelten müssten. Da die Bewertung durch den eigenen Gutachter der Leasinggesellschaft erfolgt, liegt das wirtschaftliche Interesse klar auf deren Seite.
Mit einer neutralen Zustandsbewertung vor der Rückgabe wissen Sie genau: Welche Schäden sollten vorher noch günstig in einer freien Werkstatt behoben werden? Welche Forderungen der Leasinggesellschaft sind unberechtigt? Unser Gutachten gibt Ihnen die Argumente an die Hand – das spart bei der Rückgabe häufig mehrere hundert Euro.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Wer erst nach der Rückgabe reagiert, verhandelt aus der schwächeren Position. Wer vorher weiß, was auf ihn zukommt, entscheidet selbst, was sich zu reparieren lohnt.
Wir bewerten unabhängig von der Leasinggesellschaft – nach denselben fachlichen Maßstäben, aber ohne wirtschaftliches Eigeninteresse.
Liegt bereits eine Forderung vor, prüfen wir jede Position einzeln und widersprechen dort, wo sie nicht haltbar ist.
Sie erfahren vor dem Rückgabetermin, mit welchen Abzügen realistisch zu rechnen ist – keine Überraschung bei der Endabrechnung.
Diese Positionen tauchen in Rückgabeprotokollen immer wieder auf – und sind besonders häufig zu hoch angesetzt:
Die Grenze zwischen normaler Gebrauchsspur und ersatzpflichtigem Schaden ist in vielen Fällen Auslegungssache – genau dort setzt unsere Bewertung an.
Je früher wir schauen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen. Zwei bis vier Wochen vor dem Termin sind ideal.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug 2–4 Wochen vor dem offiziellen Rückgabetermin.
Lack, Karosserie, Felgen, Innenraum und Technik werden fachgerecht geprüft und bewertet.
Sie erfahren, bei welchen Schäden sich eine günstige Reparatur vorher lohnt und bei welchen nicht.
Bei überhöhten Forderungen der Leasinggesellschaft stehen wir Ihnen mit unserem Gutachten zur Seite.
Haben Sie das Fahrzeug bereits zurückgegeben und halten das Rückgabeprotokoll oder die Nachforderung für überhöht, ist der Fall nicht verloren. Schicken Sie uns das Protokoll – wir prüfen die einzelnen Positionen fachlich.
Wo Forderungen nicht haltbar sind, erstellen wir eine begründete Gegen-Stellungnahme mit unserem eigenen Gutachten als Nachweis. Diese können Sie der Leasinggesellschaft direkt vorlegen oder Ihrem Anwalt an die Hand geben.
Ausgangszustand bei Vertragsbeginn oder Vertragsübernahme neutral dokumentiert.
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